Hauseigentümer, die Gas- oder Ölheizkessel betreiben, die vor dem 1.1.1994 eingebaut wurden, müssen die alten Heizungsanlagen 2023 ausmustern. Das regelt das neue Gebäudeenergiegesetz. Es gibt aber auch Ausnahmen von der Pflicht – und beim Austausch sind Förderungen drin.