Was viele bei Einzelunternehmen vergessen, wenn der Inhaber erkrankt bzw. gar verstirbt, gelten die erteilten Vollmachten bezüglich einer Hausverwaltung nicht mehr. Bei Tod erlischt sogar die Firma.
Nun denke ich noch lange nicht daran, mich zur Ruhe zu setzen. Dafür liebe ich meinen Beruf und den Umgang mit meinen Kunden viel zu sehr, aber man muss ja vorsorgen.