Damit WEG-Verwalter und Eigentümer während der Corona-Epidemie handlungsfähig bleiben, auch ohne Eigentümerversammlung, hat der Bundestag temporäre Regeln zum Wohnungseigentumsgesetz (WEG) beschlossen. Der zuletzt bestellte Verwalter bleibt vorerst im Amt – der aktuelle Wirtschaftsplan gilt vorerst fort.Der Bundestag hat das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" beschlossen. Dieses enthält neben zahlreichen anderen...