Haufe: Verwalterbestellung und Wirtschaftsplan gelten wegen Corona-Krise ohne Beschluss fort
Damit WEG-Verwalter und Eigentümer während der Corona-Epidemie handlungsfähig bleiben, auch ohne Eigentümerversammlung, hat der Bundestag temporäre Regeln zum Wohnungseigentumsgesetz (WEG) beschlossen. Der zuletzt bestellte Verwalter bleibt vorerst im Amt – der aktuelle Wirtschaftsplan gilt vorerst fort.
Der Bundestag hat das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" beschlossen. Dieses enthält neben zahlreichen anderen Regelungen temporäre Sonderregelungen im Wohnungseigentumsrecht.
Durch das Gesetz werden die geltenden Vorschriften im Wohnungseigentumsgesetz zur Amtszeit von WEG-Verwaltern und zum Aufstellen und Beschließen eines Wirtschaftsplans vorerst außer Kraft gesetzt.
Der Gesetzgeber reagiert mit dem Gesetz darauf, dass wegen der Corona-Pandemie vielerorts keine Eigentümerversammlungen stattfinden können. Die Maßnahmen sollen die weitere Verbreitung von Infektionen mit dem Coronavirus Sars-Cov-2 verhindern.