Zuverlässige Objekt- und Mietverwaltung
für Wohnungseigentümergemeinschaften
Die Verwaltung von Wohnungseigentumsgemeinschaften nach Wohnungseigentumsgesetz richtet sich nach dem Dritten Abschnitt des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) den § 20 bis § 29.
Im Rahmen der gesetzlichen Richtlinien übernehmen unsere WEG-Hausverwalter in Greiz zahlreiche Verwaltungsaufgaben in kaufmännischen, technischen sowie auch organisatorischen Bereichen der WEG-Verwaltung für Mietshäuser.
Allgemeine Verwaltungsaufgaben
- Vertretung der Eigentümergemeinschaft gegenüber Ämtern, Behörden, Handwerkern und Lieferanten
- Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis der Verteilung je Kosten-/Einnahmeart, in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gemäß § 28 WEG je Sonder-/Teileigentum.
- Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-und Teileigentum
- Durchführen einer Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten zu einem zumutbaren Zeitpunkt.
- Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus-/Nutzungsordnungen.
- Führen der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft lautenden Bankkonten (Giro- und Anlagekonten etc.). Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei einer deutschen Bank oder Sparkasse nach Wahl des Verwalters.
- Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswarts- und Münzgeldkassen.
- Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
- Kostenabrechnung für die Heizungs- und Warmwasserkostenabrechnung durch die Wärmedienste
- Rechnungsprüfung bezüglich der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit
- Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
- Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft.
Insbesondere:
-Führen und Abrechnen von Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum
-Einnahmekonten für Erträge
-Ausgabenkonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer)
-Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel
-Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung)
-Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge
-Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse
-Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen
-Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs
-Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen
-Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder- Teileigentum in die Einzel-/Jahresabrechnung.Kontoführung eines Verwaltungs-/ Treuhandkontos - Kostenabrechnung für die Heizungs- und Warmwasserkostenabrechnung durch die Wärmedienste
- Rechnungsprüfung bezüglich der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit
Technische Hausverwaltung
- Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen.
- Veranlassen von Ausschreibungen und Vergabe von Instandsetzungsmaßnahmen bzw. Reparaturen
- Regelmäßige Begehung und Kontrolle der Immobilie
- Beratung bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen und Fördermitteln
- Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen
- Erstellen von Konzepten, um das Objekt durch Attraktivitätssteigerung besser zu vermieten
- Anstellung von Personal, wie z.B. eines Hausmeisters und deren Meldung bei Behörden und Berufsgenossenschaft
- Überprüfung der technischen Anlagen
Neuvermietung (Bei Sondereigentumsverwaltung)
- Kurzfristige Aufnahme des Mietobjektes bei Eingang einer Kündigung als zu vermarktende Immobilie
- Übergabe an die Vermietungsabteilung oder einen Makler
- Angebotsversand an vorgemerkte Interessenten
- Serienmailing an eine ausgesuchte Zielgruppe und Inseration
- Prüfung der Bonität der Mieter
- Einholung einer Auskunft vom Vorvermieter
- Einholung von Auskünften
Erfüllen von gesetzlichen Vorschriften und Neue Gesetze umsetzen (z.B. Energieeinsparverordnung – EnEV)
- Überprüfung der Trinkwasserleitungen nach der Trinkwasserverordnung und Einhaltung der Anzeigepflichten sowie Erstellung einer Gefährdungsanalyse bei positiven Befund. Mitteilung an die Mieter laut gesetzlicher Vorgaben
- Einhalten der EnEV z.B. bei Umbauten und Modernisierungen