Zuverlässige Objekt- und Mietverwaltung
für Wohnungseigentümergemeinschaften

Die Verwaltung von Wohnungseigentumsgemeinschaften nach Wohnungseigentumsgesetz richtet sich nach dem Dritten Abschnitt des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) den § 20 bis § 29.

Im Rahmen der gesetzlichen Richtlinien übernehmen unsere WEG-Hausverwalter in Greiz zahlreiche Verwaltungsaufgaben in kaufmännischen, technischen sowie auch organisatorischen Bereichen der WEG-Verwaltung für Mietshäuser.

IHK Zertifikat

  • Vertretung der Eigentümergemeinschaft gegenüber Ämtern, Behörden, Handwerkern und Lieferanten
  • Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis der Verteilung je Kosten-/Einnahmeart, in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gemäß § 28 WEG je Sonder-/Teileigentum.
  • Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-und Teileigentum
  • Durchführen einer Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten zu einem zumutbaren Zeitpunkt.
  • Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus-/Nutzungsordnungen.
  • Führen der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft lautenden Bankkonten (Giro- und Anlagekonten etc.). Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei einer deutschen Bank oder Sparkasse nach Wahl des Verwalters.
  • Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswarts- und Münzgeldkassen.
  • Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
  • Kostenabrechnung für die Heizungs- und Warmwasserkostenabrechnung durch die Wärmedienste
  • Rechnungsprüfung bezüglich der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit
  • Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
  • Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft.
    Insbesondere:
    -Führen und Abrechnen von Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum
    -Einnahmekonten für Erträge
    -Ausgabenkonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer)
    -Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel
    -Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung)
    -Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge
    -Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse
    -Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen
    -Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs
    -Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen
    -Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder- Teileigentum in die Einzel-/Jahresabrechnung.Kontoführung eines Verwaltungs-/ Treuhandkontos
  • Kostenabrechnung für die Heizungs- und Warmwasserkostenabrechnung durch die Wärmedienste
  • Rechnungsprüfung bezüglich der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit

Als Objektbetreuer zur WEG-Verwaltung sind wir für Wohnungseigentumsgemeinschaften unter anderem in folgenden Städten sowie Gemeinden tätig:

Greiz, Pöhl, Zeulenroda-Triebes, Werdau, Reichenbach im Vogtland, Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, Langenhessen, Netzschkau, Plauen, Berga, Weida, Pausa-Mühltroff, Rosenbach / Vogtland, Syrau, Neuensalz, Fraureuth, Treuen, Lengenfeld, Lichtentanne, Weißendorf, Langenwetzendorf, Hohenleuben, Leubatal, Vogtland

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