Aus Immobilienverwaltung Jan Popp e.K. wird Immobilien Popp GmbH & Co. KG!
Aus Immobilienverwaltung Jan Popp e.K. wird Immobilien Popp GmbH & Co. KG!
Aus Immobilienverwaltung Jan Popp e.K. wird Immobilien Popp GmbH & Co. KG!
Aus Immobilienverwaltung Jan Popp e.K. wird Immobilien Popp GmbH & Co. KG!
Was viele bei Einzelunternehmen vergessen, wenn der Inhaber erkrankt bzw. gar verstirbt, gelten die erteilten Vollmachten bezüglich einer Hausverwaltung nicht mehr. Bei Tod erlischt sogar die Firma.
Nun denke ich noch lange nicht daran, mich zur Ruhe zu setzen. Dafür liebe ich meinen Beruf und den Umgang mit meinen Kunden viel zu sehr, aber man muss natürlich vorsorgen.
Ich bin in der glücklichen Lage, dass meine Tochter Sara den gleichen beruflichen Weg eingeschlagen, ja sogar ein Studium zum Immobilienfachwirt erfolgreich abgeschlossen hat und die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften ihr besonderes Steckenpferd ist.
Sie wird demnächst in die neue Firma einsteigen. Somit ist abgesichert, dass bei meiner Erkrankung oder gar schlimmeren die Firma und somit die Verträge und Vollmachten weiter gelten.
Für die Immobilienvermietung oder den Verkauf stehe ich Ihnen weiterhin über das Maklerbüro Jan Popp zur Verfügung.
Meine Tochter und ich sowie unser ganzes Team freut sich auf eine weitere gute Zusammenarbeit.
Jan Popp
Immobilien Popp GmbH & Co. KG