Austauschpflicht für alte Ölheizungen: Wer handeln muss

Haufe: Austauschpflicht für alte Ölheizungen: Wer handeln muss

Hauseigentümer, die Gas- oder Ölheizkessel betreiben, die vor dem 1.1.1994 eingebaut wurden, müssen die alten Heizungsanlagen 2023 ausmustern. Das regelt das neue Gebäudeenergiegesetz. Es gibt aber auch Ausnahmen von der Pflicht – und beim Austausch sind Förderungen drin.

Wer in den vergangenen Jahren ein Haus gekauft hat, muss in diesem Jahr unter Umständen den Heizkessel (Öl oder Gas) durch ein modernes Modell ersetzen – spätestens, wenn dieser 30 Jahre alt wird. Wer staatliche Förderung beantragen will, sollte sich vor Ablauf der Frist Gedanken machen.

GEG: Austauschpflicht veralteter Heizungsanlagen

Es besteht eine gesetzliche Pflicht zum Austausch, die das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt, das seit November 2020 gilt und mit Wirkung zum Januar 2023 in Punkten novelliert wurde. Das GEG sieht vor, dass Heizungsanlagen ab Einbau nur noch 30 Jahre lang betrieben werden dürfen. Wer rechtzeitig austauscht, wird gefördert. Wer die Vorgaben nicht umsetzt, muss mit Bußgeldern rechnen.

Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sollten also jetzt prüfen, ob ihre Heizung vor dem 1.1.1994 eingebaut wurde. Dazu rät das Informationsprogramm "Zukunft Altbau", das vom Umweltministerium Baden-Württemberg gefördert wird. Dann darf die Heizungsanlage ab 2023 nur noch in Ausnahmefällen betrieben werden.

Diese Ausnahmen regelt das Gebäudeenergiegesetz

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