Was bedeutet die Mehrwertsteuersenkung für Makler und Kunden
Die Umsatzsteuerermäßigung wegen Corona vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 gilt auch beim Kauf oder Anmieten von Immobilien bezüglich der Provisionsrechnung. Hier wird auf dem Nettobetrag in dem oben aufgeführten Zeitraum statt 19%, 16% Mehrwertsteuer aufgeschlagen.
Auch bei gewerblichen Mietverträgen, welche mit Umsatzsteuer berechnet werden, verringert sich diese. Hier ergibt sich ein erheblicher Arbeitsaufwand, der auch in der Regel dem Mieter nichts bringt.
Auschlaggebend für den ermäßigten Steuersatz ist der Leistungszeitpunkt. Also bei Provisionsrechnungen für die Vermittlung von Mietverträgen, wenn alle Vertragsparteien den Mietvertrag unterzeichnet haben. Bei Kaufvertrag ist die notarielle Beurkundung auschlaggebend. Zum Beispiel, kauft man ein Haus und der Vertrag wird am 01.10.2020 beurkundet, wird bei der Provisionsrechnung 16% MwSt. fällig, ab dem 01.01.2021 dann wieder 19%.
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