WEG-Reform 2020
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 9. Oktober 2020 das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes in der Fassung vom 17. September 2020 des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfes eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften gebilligt.
Das Gesetz ist erwartungsgemäß am 22. Oktober im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 01.12.2020 in Kraft. Damit gelten die neuen Vorschriften, die für WEG-Verwalter und Wohnungseigentümer weitgehende Veränderungen mit sich bringen, im Wesentlichen ab dem 1. Dezember 2020. Es existieren hierzu einige Übergangs- und Überleitungsvorschriften.
Interessierte finden einen Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen und unsere Synopse zum Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEModG) mit den Änderungen des WEG und BGB hier:
https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/weg-reform_84342_460970.html