Bafin warnt vor Teilverkauf von Immobilien

BAFIN: Immobilien-Teilverkauf – das sollten Sie wissen!

BAFIN: Immobilien-Teilverkauf ist ein relativ neues Produkt, mit dem sich Anbieter vor allem an ältere Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer wenden. Das Werbeversprechen: Sie können Ihre Immobilie teilweise zu Geld machen und bleiben trotzdem „Herr im Haus“. Wie läuft ein solcher Immobilien-Teilverkauf ab? Und worin bestehen die Nachteile? Das hat die BaFin in einer Verbraucherinformation und einem Podcast genauer für Sie beleuchtet.

Wer sich für ein Eigenheim entscheidet, hat seine Sparmöglichkeiten oft ausgeschöpft. Die Immobilie ist dann die einzige nennenswerte private Altersvorsorge. Für manche Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer stellt sich daher irgendwann die Frage: Muss ich meine Immobilie verkaufen, weil ich mehr finanziellen Spielraum brauche? Wer in einer solchen Situation steckt, für den scheint ein Teilverkauf eine gute Alternative zu sein. Für die Altersgruppe 50plus werden solche Angebote derzeit stark beworben.

Es sind zwei vermeintliche Vorteile, die einen solchen Teilverkauf reizvoll erscheinen lassen: die schnelle Aussicht auf einen höheren Geldbetrag – den Teilkaufpreis – und die Möglichkeit, trotz des Teilverkaufs weiterhin uneingeschränkt in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können. Die Kehrseite der Medaille: Ein Teilverkauf ist spekulativ und mit erheblichen Risiken verbunden. Das Nutzungsentgelt, das Sie künftig an den Miteigentümer der Immobilie zahlen müssen, ist erheblich. Wenn Sie es nicht mehr zahlen können, droht unter Umständen ein Auszug wider Willen. Das Gleiche kann Ihnen möglicherweise passieren, wenn das Unternehmen, das den Immobilienteil gekauft hat, insolvent wird. Hinzu kommt: Die laufenden Kosten der Immobilie tragen Sie oft voll – obwohl es neben Ihnen einen Miteigentümer gibt.

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